🏛️ BGH verhandelt über SCHUFA-Speicherung: Wie lange dürfen erledigte Schulden bleiben?
Was passiert gerade?
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich aktuell mit einer Frage, die für Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland von Bedeutung ist:
Wie lange dürfen Auskunfteien wie die SCHUFA Informationen über erledigte Zahlungsstörungen speichern?
Im konkreten Fall hatte eine Person gegen die SCHUFA geklagt, weil trotz vollständig beglichener Forderung weiterhin ein negativer Eintrag gespeichert blieb. Das Oberlandesgericht Köln gab der Klägerin recht – nun liegt der Fall beim BGH (Az. I ZR 97/25).
🔍 Worum geht es genau?
Wenn jemand eine offene Forderung begleicht, sollte das eigentlich ein positives Signal sein – schließlich ist die Schuld erledigt. Trotzdem kann der Eintrag noch mehrere Jahre in der SCHUFA-Datei gespeichert bleiben und die Bonität beeinflussen.
Aktuell gilt laut dem „Code of Conduct“ der Wirtschaftsauskunfteien:
- 3 Jahre Speicherfrist nach Erledigung einer Forderung
- In bestimmten Fällen kann eine verkürzte Frist von 18 Monaten angewendet werden
Das Problem: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die diese Fristen verbindlich vorschreibt. Deshalb hängt vieles von der Auslegung der Gerichte ab.
⚖️ Argumente beider Seiten:
Die SCHUFA argumentiert, dass eine zu kurze Speicherfrist die Aussagekraft von Bonitätsprüfungen schwächen würde. Denn auch beglichene Forderungen könnten Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten geben.
Datenschützer und Verbraucherverbände halten dagegen:
Erledigte Schulden sollten nicht länger als nötig gespeichert werden – schließlich ist der Zweck der Datenverarbeitung (Risikobewertung) nach Begleichung der Schuld nur noch eingeschränkt gegeben.
💡 Warum das auch Immobilienbesitzer, Mieter und Verwalter betrifft
Für alle, die mit Immobilien oder Finanzierungen zu tun haben, ist die Bonität ein zentrales Thema.
- Mieter brauchen eine saubere SCHUFA, um eine Wohnung zu bekommen.
- Käufer benötigen gute Scores für ihre Baufinanzierung.
- Verwalter und Makler nutzen SCHUFA-Auskünfte zur Risikobewertung.
Wenn erledigte Einträge zu lange gespeichert werden, kann das zu unnötigen Nachteilen führen – etwa durch abgelehnte Finanzierungen oder Mietanfragen.
🧭 Was Betroffene jetzt tun können
- Eigene SCHUFA prüfen: Jeder hat einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft.
- Erledigte Einträge kontrollieren: Ist eine Forderung beglichen, sollte das vermerkt sein.
- Löschung beantragen: Wenn der Eintrag älter als 3 Jahre ist oder nachweislich falsch, kann eine Löschung verlangt werden.
- Rechtliche Unterstützung einholen: Verbraucherzentralen oder Fachanwälte für Datenschutz helfen weiter.
🏠 Fazit:
Das Urteil des BGH könnte große Auswirkungen haben – auf Verbraucher, Banken und auch die Immobilienbranche.
Sollte der BGH die bisherigen Speicherfristen kippen, wäre das ein wichtiger Schritt für mehr Datenschutz und Fairness im Bonitätssystem.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald eine Entscheidung gefallen ist.
